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Rechtsanwalt Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Saarbrücken

Vorbeugen statt Streiten

Die Miete, insbesondere von Wohnraum und Geschäftsräumen, bietet immer wieder Anlass für sehr viele Streitigkeiten, die in der Regel besser und schneller geklärt werden können, wenn Sie sich direkt von einem Anwalt beraten lassen. Dann können Sie sicher sein, dass Sie sich richtig verhalten.

Das Mietrecht regelt im Allgemeinen einzelne Fragen hinsichtlich eines bestehenden Mietvertrages zwischen dem Mieter und dem Vermieter.
So ist es für den Mieter beispielsweise wichtig, wann eine Wohnung mangelhaft ist und unter welchen Umständen er berechtigt ist eine Miete zu kürzen. Eine andere häufig gestellte Frage betrifft die Möglichkeit, vor Ablauf einer Kündigungsfrist auszuziehen, wenn ein Nachmieter gestellt wird. Oder: Welche Rechte leiten sich aus dem Mietvertrag her? Wurden die Nebenkosten bzw. Betriebskosten korrekt abgerechnet?

Der Vermieter hat naturgemäß größtes Interesse an einer regelmäßigen und pünktlichen Mietzahlung oder auch daran, wann und in welchem Zustand der Mieter bei ordnungsgemäßer Kündigung die Wohnung zu verlassen hat. Oder: War der Mieter berechtigt, seine Miete zu kürzen? Darüber hinaus ist es häufig mit Problemen verbunden, Mieterhöhungen durchzusetzen, wenn wichtige Voraussetzungen übersehen werden.

Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie auf Wunsch in allen Bereichen des Miet- und Pachtrechts. Dazu gehört beispielsweise die Prüfung von befristeten und unbefristeten Pacht- und Mietverträgen sowie die Vertretung in Rechtsstreitigkeiten – gerichtlichen oder außergerichtlichen.

Gerne vertreten wir Sie auch in Angelegenheiten des Wohnungseigentumsgesetz.

Das Wohnungseigentumsgesetz regelt die Rechtsbeziehungen zwischen den Wohnungeigentümern.

Insbesondere die Novellierung des Wohnunseingentums-Gesetzes 2007 brachte hinsichtlich des Verfahrens, der Beschlussfassung und den Beziehungen zwischen Eigentümern und Hausverwaltern erhebliche Neuerungen.

Diese Novellierungen werfen eine Reihe von Rechtsfragen auf, bei deren Klärung wir Ihnen gerne helfen.

Wichtige Themen rund ums Mietverhältnis und Wohnungseigentumsrecht:

  • Mietvertrag – Gestaltung und Beratung
  • Mieterhöhung
  • Mängel an der Mietsache
  • Nebenkostenabrechnung
  • Betriebskosten
  • Kündigung
  • Nachmieter
  • Sondereigentum
  • Hausverwaltung
  • Teilungserklärung
  • Instandhaltungsrücklagen